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Die Rechtschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bei Gerichtsprozessen. Der Versicherte darf den Anwalt frei wählen. Erstattet werden Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten (Gerichtsvollzieher, Zeugen, Sachverständige). Allerdings zahlen die Rechtschutzversicherer nur für Schäden, die nach Vertragsabschluss eintreten. Vorsicht: Für viele Bereiche besteht eine dreimonatige Wartefrist.
Heute gelten meist Deckungssummen von 300.000 Euro je Schadenfall. Bei verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren werden zumeist die Kosten für Gutachten öffentlich bestellter technischer Sachverständiger getragen. Bei Streitigkeiten im Ausland übernehmen die Gesellschaften in der Regel eine Kaution bis 50.000 Euro als Darlehen sowie die Reisekosten zum Gericht. Bei inländischen Zivilprozessen übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten für einen Korrespondenzanwalt, wenn der Wohnort des Versicherten mehr als 100 km vom Gerichtsstand entfernt ist.
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